Schulordnung

1. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule

Wir, die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Erzieherinnen der Grundschule Golzow sind daran interessiert, unser schulisches Zusammenleben nach festen Regeln zu organisieren.

„Die Schule achtet das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Sie unterstützt die wachsende Einsichtsfähigkeit und die zunehmende Selbstständigkeit junger Menschen und fördert die Aneignung von Werten und die Eigenverantwortung.“ (Brbgisches Schulgesetz §4(2))


Wichtig sind die gegenseitige Information und Zusammenarbeit. Dazu dienen:

  • Schriftliche Mitteilungen
  • Informationen über den Leistungsstand
  • Kenntnisnahme von schriftlichen Arbeiten zur LK
  • Auswertungsgespräche zu ILeA, Vergleichsarbeiten
  • Elternsprechtage, Elternversammlungen, thematische Elternabende, Schulkonferenzen, Lehrerkonferenzen mit Beteiligung der Elternvertreter
  • Sonstige Schulveranstaltungen
  • Sprechzeiten werden nach Bedarf vereinbart. Anmeldungen für Unterrichtsbesuche sind erforderlich.

2. Unterrichtszeiten

Das Schulgelände ist von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugänglich. Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr und endet um 14.15 Uhr (7. Std.) Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder an der Schultreppe zu verabschieden.

 

1. Stunde 07.30 - 08.15 Uhr anschließend Frühstück
2. Stunde 08.30 - 09.15 Uhr große Pause mit Bewegung, Pausenhof
3. Stunde 09.35 - 10.20 Uhr kurze Pause
4. Stunde 10.30 - 11.15 Uhr kurze Pause


Die Kinder der 1. und 2. Klasse haben Unterrichtsschluss. Die Hortnerin holt die Kinder aus den Räumen ab: Essen/ Spielen/ HA- Erledigung.

 

Essenzeit Klasse 1: 11.15 - 11.30 Uhr
Essenzeit Klasse 2:

11.30 - 11.45 Uhr

 

5. Stunde 11.25- 12.10 Uhr große Pause mit Bewegung, Mittagessen
6. Stunde 12.40- 13.25 Uhr kurze Pause
7. Stunde 13.30- 14.15 Uhr kurze Pause

3. Pausenregelung

  • Die Pausen um 9.15 Uhr und um 12.10 Uhr dienen der Entspannung und Bewegung zwischen den Unterrichtsblöcken und werden auf dem Pausenhof verbracht.
  • Die aufsichtsführende Lehrerin gibt den Schülern die Möglichkeit, sich sportlich zu bewegen. Dazu stehen diverse Spielgeräte in der Turnhalle zur Verfügung.
  • Diese werden am Pausenende wieder in der Turnhalle deponiert. verantwortlich: Aufsichtsperson
  • Teilnehmer der Schülerspeisung (Klasse 4/5/6 - 12.10 Uhr) gehen selbständig essen, die Kinder der Klassen 1-4 gestaffelt in Begleitung der Horterzieherin (ab 11.15 Uhr).
  • Muss der Raum nach einer großen Pause gewechselt werden, erfolgt dies sofort nach Beendigung der vorangegangenen Stunde. (Mappen nicht in die Flure stellen!) Das Frühstück wird im Raum der 2. Stunde eingenommen im Beisein der Lehrerin.
  • Die kleinen Pausen dienen dem evtl. Raumwechsel, des Toilettengangs, Bewegungsspielen bzw. der Vorbereitung auf die nächste Stunde.
  • Wir achten auf Ruhe, denn der Unterricht wird nicht mehr durch die Klingel bestimmt.
  • Auf den Fluren und im Treppenhaus wird nicht gerannt, gedrängelt, geschupst oder gar getobt. Wir wollen Unfälle vermeiden.
  • Bei schlechtem Wetter halten sich die Schülerinnen und Schüler im Raum der nachfolgenden Unterrichtsstunde auf. Aufsicht hat die jeweilige Lehrerin.
  • Bei Regenwetter können die Fahrschüler im Eingangsbereich oder mit der Lehrkraft im Klassenraum warten.
  • Bei Frei- und Ausfallstunden werden den wartenden Schülern Räume zugewiesen. Sie werden von freiwerdenden Lehrerinnen oder von Hortnerinnen betreut/ beaufsichtigt/ beschäftigt.

4. Gestaltung der Unterrichtsräume und der Flure im Schulgebäude

  • Jede Klasse ist gemeinsam mit der Klassenlehrerin dafür verantwortlich, den Klassenraum und die angrenzenden Vorbereitungsräume zweckentsprechend zu gestalten, sauber und ordentlich zu führen und sinnvoll mit dem Unterricht zu verbinden.
  • Die Mappen verbleiben in den Klassenräumen.
  • Hilfe vom Hausmeister kann für kleine Veränderungen in Anspruch genommen werden. Ebenso ist uns Elternhilfe sehr willkommen

5. Unfall

In der Turnhalle, im Speiseraum und in der 1. Etage (Nähe Sekretariat) befinden sich Erste- Hilfe- Schränke. Alle Hortnerinnen, Lehrerinnen oder die Sekretärin können somit bei kleineren Unfällen Soforthilfe leisten. Alle Unfälle sind dem Fach- oder Klassenleiter oder der Hortnerin mitzuteilen und ins Unfallbuch (Sekretariat) einzutragen. Wenn ein Arzt aufgesucht wird oder wurde, muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden. (Formulare hat die Hortleiterin, die Schulleiterin und die Sekretärin.) Bei größeren Unfällen müssen umgehend der Notarzt und die Eltern informiert werden.

6. Aufsicht

Die Aufsicht erfolgt sofort nach dem Unterricht, d.h. die Kollegin geht gemeinsam mit den Schülern auf den Pausenhof. Die beiden Pausen um 9.15 Uhr und 12.10 Uhr dienen zur Erholung und Bewegung. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit oder in den Pausen nicht verlassen werden. Kinder, die nach der Mittagspause mit dem Bus nach Hause fahren, bleiben bis zum Ende der Pause auf dem Spielplatz/Pausenhof. Erst um 12.30 Uhr gehen sie mit dem aufsichtsführenden Lehrer/Hortner zum Hoftor bzw. zur Bushaltestelle.

 

Die Aufsicht ist beendet, wenn die Kinder in den Bus eingestiegen sind.

7. Feueralarm

Zu Beginn eines Schuljahres gehen die Klassenleiter die Rettungswege mit ihren Kindern ab.

 

Bei Feueralarm verlassen alle Kinder und Erwachsenen auf kürzestem Weg das Schulgebäude (Rettungswege gekennzeichnet). Das Klassenbuch nimmt der Fachlehrer an sich. Er verlässt als Letzter den Klassenraum und vergewissert sich, dass alle Kinder den Raum und das Schulgebäude verlassen haben und die Fenster geschlossen sind.

 

Treffpunkt: hinter der Bushaltestelle vor der Schule

 

Durchführung: zweimal im Schuljahr

8. Unterricht

Eltern und Kinder sind dafür verantwortlich, dass jede/r Schüler/in regelmäßig und pünktlich den Unterricht besucht und die notwendigen Arbeitsmaterialien dabei hat.
Schulordnung der „F. E. von Rochow“ Grundschule Golzow Seite 3

 

Bei Krankheit:
Unterrichtsversäumnisse werden unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich, persönlich oder telefonisch mitgeteilt. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1. Tag der Gesundschreibung.

 

Bei Beurlaubung:
In der Regel können keine Beurlaubungen gewährt werden, um Ferien zu verlängern. Die Zuständigkeiten für die Beurlaubung von 1 Stunde liegen beim Fachlehrer, bis zu 3 Tagen
beim Klassenleiter, darüber hinaus bei der Schulleitung. Formulare dazu sind auf der Homepage bereit gestellt.

9. Unsere Verhaltensregeln im Schulhaus und auf dem Pausenhof

  • Wir sorgen für ein freundliches Miteinander.
  • Wir achten auf die anderen und verhalten uns rücksichtsvoll.
  • Während der Pausen nutze ich den Pausenhof, die Spielgeräte und die Spielflächen. Das Fußballspiel ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt. Ich schlage draußen nicht mit Stöcken, werfe keine Steine, Schneebälle oder andere Gegenstände.
  • Ich gehe ruhig, renne und drängle nicht, wenn ich in den Klassenraum zurückkehre.
  • Wir sorgen für einen geordneten Ablauf von Unterricht.
  • Ich komme stets pünktlich zum Unterricht.
  • Ich gehe sorgfältig mit Arbeitsmaterialien, Spielen und Büchern um. Ich bin auf den Unterricht vorbereitet und habe alle notwendigen Materialien dabei.
  • Wir lösen Probleme mit Köpfchen.
  • Wir halten unser Schulhaus und unser Schulgelände sauber.
  • Wir schützen unsere Umwelt und unsere Gesundheit.

10. Aufenthalt der Schüler vor Unterrichtsbeginn (7.00 – 7.30 Uhr)

Vor Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schüler auf dem gepflasterten Schulhof, vor der Turnhalle sowie vor dem Eingangsbereich der Schule aufhalten. Das Betreten der Grünflächen ist nicht erwünscht. Ebenfalls ist der Aufenthalt hinter dem Schul- und allen Nebengebäuden untersagt. Das Gleiche gilt für den Bereich der Fahrradständer. Diese dienen nur zum Abstellen und Anschließen der Fahrräder.

11. Umgang mit Regelverstößen

Die Grundlage dafür bilden die Erziehungs-und Ordnungsmaßnahmen, die im Brandenburgischen Schulgesetz verankert sind (BbgSchulG vom 14.3.2014, § 63,64)


§ 63 Grundsätze

  1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Sicherung des gesetzlichen Auftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen. Sie beziehen sich angemessen und unmittelbar auf das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule. Erziehungsmaßnahmen richten sich vor allem an die Einsicht der Schülerinnen und Schüler und gehen in der Regel Ordnungsmaßnahmen vor. Die körperliche Züchtigung sowie andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten.
     

  2. Beruht das Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers auf einem Konflikt mit anderen Schülerinnen oder Schülern, Lehrkräften oder anderen an der Schule tätigen Personen, soll vorrangig der Konflikt geschlichtet und auf die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verzichtet werden.
     

  3. Werden im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers Tatsachen bekannt, die darauf schließen lassen, dass das Wohl dieser Schülerin oder dieses Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist, soll die Schulleitung das zuständige Jugendamt unterrichten. Zuvor sind die Eltern zu benachrichtigen.

 

§ 64 Ordnungsmaßnahmen

  1. Eine Ordnungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn schwerwiegend gegen eine den Auftrag der Schule regelnde Rechtsvorschrift, Verwaltungsvorschriften oder die Ordnung der Schule betreffende Vorschriften verstoßen wurde und eine Erziehungsmaßnahme sich als wirkungslos erwiesen hat oder nicht geeignet ist. Dies gilt auch, wenn Schülerinnen und Schüler in schwerwiegender Weise ihre Pflichten gemäß § 44 Abs. 3 verletzt oder notwendige Anweisungen des befugten Personals zur Sicherung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule oder zum Schutz von Personen oder Sachen nicht befolgt haben. Außerschulischem Fehlverhalten darf eine Ordnungsmaßnahme im Ausnahmefall nur dann folgen, wenn der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule oder der Schutz anderer gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 erheblich beeinträchtigt wird.
     
  2. Ordnungsmaßnahmen sind der schriftliche Verweis durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz, die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen durch die Klassenkonferenz, die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt, die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt und die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das Landesschulamt.

Unser schulinterner Verhaltens –und Maßnahmekatalog zur Verbesserung von Ordnung, Sicherheit, Disziplin

  • Wurde ein Kind geschädigt oder beeinträchtigt, entschuldige ich mich angemessen.
  • Das Aufschreiben von Teilen der Schulordnung hilft bei Regelverstößen, über die jeweilige Regel nachzudenken.
  • Angerichteter Schaden wird wieder gutgemacht. Bei mutwilligen Zerstörungen haften die Eltern.
  • Regelverstöße ziehen die umgehende Mitteilung an die Eltern nach sich.
  • Wiederholte Regelverstöße und besonders schlimme Regelverletzungen können zum Ausschluss von Hofpausen, Unterrichtsteilen und schulischen Veranstaltungen führen.
  • Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Klassen 3-6 erfolgt zweimal pro Schuljahr. Um eine objektivere Beurteilung zu gewährleisten, hat die Lehrerkonferenz am 24.09.2014 /10.11.2014 eine Regelung zum Arbeits- und Sozialverhalten beschlossen. Diese neue Regelung wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
  • Eltern, Schüler und Lehrer schließen zu Beginn des Schuljahres einen Vertrag über ein gutes Zusammenleben und Zusammenarbeiten an unserer Schule ab. (siehe Anhang)

 

Für das Verhalten im Unterricht und in den Pausen gilt Folgendes:

  • Bei dauerhafter Störung des Unterrichts erfolgt die Ermahnung und/oder Benachrichtigung der Eltern, das Verweisen in einen anderen Raum. Der entsprechende Teil der Schulordnung muss abgeschrieben werden bzw. greifen die o.g. Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen.
  • Grundsätzlich müssen alle nicht erledigten Aufgaben nachgeholt werden, in der Schule oder zu Hause. Die Eltern werden informiert
  • Bei wiederholten Verstößen auf dem Pausenhof muss das Kind für den nächsten Tag in der Pause im Hortraum unter Aufsicht bleiben. Ändert sich das Verhalten nicht, muss das entsprechende Kind die Schulordnung in Teilen abschreiben bzw. greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Die Eltern werden informiert.
  • Bei mutwilliger Sachbeschädigung werden die Eltern über den Schaden und die Schadenshöhe informiert und müssen die Kosten tragen. Beschmutzungen jeglicher Art zieht das Saubermachen nach sich.

Anhang

Handy /Smartphone/Tablet - Nutzung

Computer, Smartphones und Handy gehören für immer mehr Kinder zum Alltag. Die Grundschule hat die Aufgabe, sie in unsere Kultur, und dazu zählen auch moderne technische Kommunikationsmittel, einzuführen und einen verantwortungsvollen Umgang damit zu gewährleisten. Dabei ist die Kooperation mit den Eltern und ihre Unterstützung in diesem Prozess unerlässlich.


Deshalb entwickeln wir in unserer Kleinen Grundschule die Medienkompetenz und sensibilisieren unsere Kinder zur Einhaltung der Persönlichkeitsrechte durch Präventionsveranstaltungen sowie durch entsprechende Themen im Sach- bzw. WAT-Unterricht.


Folgende Regeln legen wir fest:
  • Mobiltelefone jeder Art dürfen mitgebracht werden, müssen aber zwingend während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet bleiben. Auch das Stummschalten ist nicht erlaubt.
  • Wer die Schule frühzeitig verlassen möchte/muss, meldet sich als erstes beim Lehrer /Klassenlehrer ab.
  • Außerhalb der Sekretariatszeiten kann das Handy in Gegenwart eines Lehrers nur zum abgesprochenen Zweck eingeschaltet werden.
  • Heimliches Aufnehmen von Videos, Fotos oder Gesprächen ist untersagt.
  • Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy für einen Tag eingezogen. Bei erneuten Verstößen wird es eine Woche, beim 3. Mal längstens bis zum nächsten Zeugnis eingezogen.
  • Das Mobiltelefon kann nur den Eltern ausgehändigt werden.