Eltern und Kinder sind dafür verantwortlich, dass alle Kinder regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen und die notwendigen Arbeitsmaterialien mit sich führen.
Bei Krankheit:
Unterrichtsversäumnisse werden unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich, persönlich oder telefonisch mitgeteilt. Die schriftliche Entschuldigung erfolgt am 1. Tag der Gesundschreibung.
Bei Beurlaubung:
In der Regel können keine Beurlaubungen gewährt werden, um Ferien zu verlängern. Wird ein Antrag auf Beurlaubung mit einer Dauer von einer Schulstunde bis zu drei Tagen gestellt ist die Klassenlehrkraft veranwortlich. Bei Anträgen von längerer Dauer ist die Schulleitung verantwortlich. Formulare dazu sind auf der Homepage bereit gestellt.